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Friday, August 09, 2019

Zum Rindfleisch-"Abkommen" mit Trump

FOCUS-Wortlaut: "Die Europäer dürften bald mehr amerikanisches Rindfleisch essen."

Aha, wir "dürfen" statt wir "sollen" und "müssen" freilich nicht, denn ohnehin ratsam, dass wir weniger Fleisch futtern.

"Im Gegenzug" soll es um Autozölle gehen, aber steht davon etwas im Vertrag?

Scheint nicht der Fall, denn sonst hätte Trump nach Unterzeichnung des Abkommens nicht "scherzen" können, dass die EU demnächst 25-prozentigen Einfuhrzöllen auf BMW und Mercedes zustimmen werde.

Was also ist "Gegenleistung" dieses Abkommens? Das EU-Parlament muss noch zustimmen. Dann wird diese Frage eine Hauptrolle spielen, die bislang so unkommunziert ist.

Friday, August 02, 2019

US-Gericht: WikiLeaks durfte Demokraten-Mails veröffentlichen

Ich bin zwar Whistleblower-Befürworter (siehe früheren Vorschlag für ein www.inidia.de/whistleblowergesetz.htm ), aber Julian Assange betreffend mal folgendes:

Obgleich Assange allen Grund hatte, auf die US-Regierung sauer zu sein, muss er sich trotzdem fragen lassen, wem er mit dem Veröffentlichungszeitpunkt diente. Und es entschied die Wahl Trumps.

Das verzeihe ich Assange nicht, jedenfalls nicht politisch, auch wenn es rechtens gewesen sein mag.

Überhaupt störte mich an ihm schon Jahre zuvor, dass er mit brisanten Veröffentlichungen für den Fall seiner Verhaftung drohte. Solche Leak-Nutzung für persönliche Zwecke schadet dem Whistleblower-Erfordernis.

Ob nun das Urteil okay ist, weiß ich mangels Recherche nicht, was den E-Mails enthalten war, ob sie die Öffentlichkeit etwas angingen, denn geoutet gehört nur, was nationales Recht und Völkerrecht bricht,
- wobei das nationale Recht selbst Unrecht sein kann - und dann wäre das Outen von Verstößen schäbige Denunziation.

Wie auch immer. Ich wünsche ihm Amnestierung, denn die von ihm z.B. mit Mannings geouteten Kriegsverbrechen durften uns auf keinen Fall verschwiegen werden.

Kein Staat und niemand hat das Recht auf Strafverfolgung wegen des Verrats von Verbrechen, SONDERN gehört ihrer selbst angeklagt. Verrat von Verbrechen hat Menschenrecht zu sein.

Wednesday, July 31, 2019

Marine in den Persischen Golf entsenden?

Die Zurückweisung des US-"Hilfeersuchens" ist richtig, denn zu offensichtlich, dass es den USA mit dem Kriegsschiffseinsatz nicht um die Sicherheit der Seewege geht, sondern um die Durchsetzung völkerrechtswidriger Sanktionen gegen den Iran.

Aber noch richtiger wäre es, wenn Deutschland den weiteren Mitgliedsstaaten des Weltsicherheitsrates zzgl. Vertretern der Konfliktbeteiligten eine Fregatte anbietet, um das Geschehen im Persischen Golf gemeinsam zu beobachten, denn es kommt darauf an, jegliche Provokation zu reklamieren.

Wahrer Pazifismus ist nicht das Fernbleiben von Konflikten, sondern deren Eindämmung, Verhinderung und völkerrechtsgemäße Lösung.

"Unrealistisch"?

Dass es anders als gefordert kommen wird, ist Fehler von Politik, nicht Fehler von Forderung.

Friday, January 25, 2019

Venezuela - was Trump darf und nicht darf

Trump darf sich für die Anerkennung von Guaidó aussprechen, ABER ob eine Regierung völkerrechtlich anzuerkennen ist, steht einem Trump nicht zu, wenngleich es übler Gewohnheit entspricht.

Die völkerrechtliche Anerkennung von Staaten und Regierungen hat den Vereinten Nationen vorbehalten zu sein.

Also müssten sich die Veto-Mächte einigen. - Vermögen sie das nicht, kommen die Veto-Mächte ihren Pflichten aus ihren Privilegien im Weltsicherheitsrat nicht nach - und die Welt hätte darauf zu drängen, dass es dann durch den IGH oder die VN-Vollversammlung entschieden wird.

Es ist völkerrechtswidrig, wenn die Veto-Mächte um Venezuela rivalisieren, wie sie es in Syrien und anderen Konflikten tun.
Der Weltsicherheitsrat hat eine Politik zu machen, die einen Bürgerkrieg in Venezuela verhindert - oder sich rauszuhalten.

Tuesday, November 27, 2018

Krim und Kanonenboote

Putin und Poroschenko schmilzt die Popularität. Das macht die Sache doppelt gefährlich, denn mit Befeuerung der äußeren Feindschaft lässt sich von innenpolitischen Problemen ablenken.

 Es kann sich nicht bewähren, einer Seite Mut gegen die andere zu machen.

Das jedoch schließt nicht aus, die russische Seite wegen der offenbar scharfen Schüsse auch schärfer zu verurteilen, sofern es eine ordentliche Untersuchung nahe legt.
Desgleichen die Schiffskollision betreffend, ob "Rammen" oder inwieweit "Verletzung seerechtlicher Vorfahrtsregeln".
Desweiteren behauptet Moskau ausdrücklich, dass die ukrainischen Kriegsschiffe in russische Hoheitsgewässer eingedrungen seien, die auch vor der Krim-Annexion russische Hoheitsgewässer gewesen seien. Auch diese Behauptung sollte sich unbefangen beurteilen lassen.

Es braucht Versachlichung bzw. Verrechtlichung der "Zwischenfälle" und des gesamten Konflikts, wenn er politisch statt militärisch eingedämmt und gelöst werden soll. Dass sich solche Forderung schwer tut, wenn den Akteuren an Emotionalisierung, Polarisierung gelegen ist, liegt auf der Hand, ist jedoch kein Gegenargument.
Um der fortgesetzten Selbstjustiz einen diplomatischen Dämpfer zu verpassen, sollten alle Regierungen der Welt unmissverständlich an die Konfliktparteien appellieren: "Wenn sich Eure Kriegsschiffe mal wieder nicht friedlich zu begegnen verstehen, dann sollten sie in Hafenarrest verbleiben."

Thursday, November 01, 2018

Zur etwaigen Kündigung des INF-Vertrags:

Das Wesentliche einer INF-Vertragskündigung ist die Wiedervermehrung von Atomwaffen, also ein Unterlaufen der Reduzierungsabkommen strategischer Waffen durch Mittelstrecken-Aufrüstung. Und zwar als Folge der Kündigung des ABM-Vertrages, denn dessen Kündigung führt nicht nur bei den Abfangsystemen, sondern auch bei den Angriffsmitteln zum Wettrüsten, um die Abfangsysteme zu überwinden.

Überdies bedenklich: Nur in den besten Zeiten der Entspannungspolitik schien das (sekundäre) Streben nach einem irgendwie gewinnbaren Atomkrieg vom Tisch. Inzwischen wieder nicht mehr, denn die Logik ist:
- Landgestützte Raketen sind bevorzugte Angriffsziele,
- taugen deshalb weniger zum Gegenschlag als bspw. U-Boot-Atomwaffen,
- folglich sind landgestützte Atomraketen, ob als Lang- oder Mittelstreckler, eher Erstschlagswaffen (in Kombi mit Abfangsystemen).

Atomkriegs-Gewinnbarkeit mag eine dauerhafte Illusion sein, aber wehe der Menschheit, wenn sich eine der Atommächte einbilden sollte, sie könnte es und es sei so weit. - Trotzdem weniger wahrscheinlich als ein "versehentlicher Atomkrieg" jederzeit.

Tuesday, May 08, 2018

Trumps Bruch mit dem Iran & wie die Kuh vom Eis zu holen wäre

Ob Trump das Abkommen aufkündigen durfte oder ob es Vertragsbruch darstellt, sei gesonderter Prüfung vorbehalten.
Allemal ist es Vertrauensbruch, denn die vorherige US-Regierung hatte dem Abkommen zugestimmt.
Allemal ist es freches Supermachtgehabe, solche Entscheidung nicht mit dem Weltsicherheitsrat abzustimmen.

Bekundet ist, dass die IAEO in Reaktion auf Netanjahus Kriegsrhetorik dem Iran Atomwaffenfreiheit und Vertragstreue bescheinigte.

Bekundet ist, dass dem Iran laut Abkommen Raketen verboten sind, die Atomsprengköpfe tragen können. Inwieweit sich Raketen hinsichtlich solcher Fähigkeiten unterscheiden lassen, fehlt es mir an Kenntnissen, jedoch schienen die Verhandler von Unterscheidbarkeit auszugehen.
Andererseits bleibt das prinzipielle Dilemma, dass jeder raketentechnische Fortschritt - auch im zivilen Bereich - zugleich militärische Fortschritte erleichtert.

Bekundet ist seitens Teheran, auf Raketen mit konventionellen Sprengstoffen nicht verzichten zu wollen, weil die Erfahrung zu schrecklich, als iranische Städte mit Raketen Saddam Husseins beschossen wurden und es an Vergeltungswaffen fehlte.
Es ist wahrscheinlich, dass sich der Iran heute durch Saudi-Arabien und Israel in ähnlicher Weise bedroht sieht - und deshalb das Raketenprogramm fortsetzen will.

Sich der "Perspektive der anderen Seite" zu bemühen, ist militärisch unabdingbar, aber wird in der Propaganda von den Konfliktparteien nahezu vollständig unterschlagen.
Auch unsere Regierung sagt dazu nichts, denn die Erörterung iranischer Sicherheitsinteressen könnte Israel und andere Bündnispartner "brüskieren".
Schon das aber gehört zur gegenseitigen Verlogenheit und behindert die Kompromissfindung.

Worin hätte der Kompromiss zu bestehen?

1. Alle Staaten, von denen es der Iran verlangt, haben eine weltöffentliche Bekundung zu unterzeichnen, unter keinen Umständen ohne detailliertes Mandat des Weltsicherheitsrates das Territorium des Iran anzugreifen.

2. Der Weltsicherheitsrat gewährt dem Iran eine supranationale Sicherheitsgarantie, so dass der Iran gegen militärischer Angriffe auf das eigene Territorium nicht auf seine Selbstverteidigungsfähigkeiten angewiesen ist, sondern Aggressoren mit Kräften der Vereinten Nationen abgewehrt und vergolten werden.

3. Um den Iran zu vergewissern, dass solche supranationale Sicherheitsgarantie nicht an Vetorechten einzelner Weltsicherheitsratsmitglieder scheitert, garantieren die Vetomächte, dass sie sich in dieser Angelegenheit jeglicher Zweidrittelmehrheit des Gremiums fügen und im Falle des Verfehlens eine Eilentscheidung des IGH einholen.

4. Der Weltsicherheitsrat stellt klar, dass es gegen den Iran keine "geheimen Luftschläge" geben darf, wie immer häufiger von Israel in Syrien praktiziert.

5. Der Iran verzichtet gänzlich auf seine Raketenbewaffnung und bekommt über die vorstehenden Garantien hinaus wirksame Abwehrtechnik gegen Raketen und sonstige Luftangriffe.

6. Im Übrigen sollte man Teheran auffordern, gänzlich auch auf das zivile Atomprogramm zu verzichten, denn der Iran hat hinreichend anderweitige Energieressourcen und kann sich nicht dafür rausreden, entgegen den weltweiten Widerständen und in einem Erdbebenland auf ausgerechnet die gefährlichste Art der Energiegewinnung zu bestehen. Als Gegenleistung sollte Entwicklungshilfe in Sachen Gaskraftwerke, Windkraft und Solaranlagen geboten werden.

Also ist es nicht nur eine Frage des "Ob" von Waffenverboten, sondern untrennbar vom "Wie", es sei denn, man bilde sich ein, dem Iran ein Verbot auferlegen zu dürfen, das ihn zum Opfer von Aggressoren machen könnte.

Friday, March 30, 2018

Gegenseitige Diplomatenausweisung

Russland hat nun auch vier deutsche Diplomaten des Landes verwiesen und reagiert somit auf Berlins Ausweisungen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Giftanschlag auf einen übergelaufenen Spion des russischen Geheimdienstes in Großbritannien.

Der Kreml ist halt genau gleich bescheuert wie die Regierungen im Westen. Aber okay, wenn es den Leut' hüben wie drüben gefällt, dass man sich gegenseitig die Diplomaten ausweist, dann waren die Diplomaten offenbar überflüssig. - Und daran scheint leider Wahres, weil Diplomatie falsch verstanden wird oder nicht stattfindet, obgleich es jede Menge gemeinsamer Probleme diplomatisch anzugehen gilt.

Wednesday, March 14, 2018

Stephen Hawking ist tot. Ehre seinem Andenken!

Wie bei Albert Einstein versetzten mich auch seine wissenschaftlichen Leistungen und Theorien in Erstaunen, ohne letztere hinreichend zu begreifen, aber sie sind Bestätigung für den menschlichen Erkenntnisoptimismus.

Anders hinsichtlich seiner politischen Prognosen, denn so einig in Analysen, so kam es mir bei seinen Prognosen oft so vor, als möchte er von der Menschheit Widerspruch hören und erleben, ein "Wir schaffen es! Und zwar hier!",
um nicht darauf angewiesen zu sein, ferne Planeten erreichen und wahrscheinlich dann auch "erobern" zu müssen,
denn das scheint mir ferner als ein Auskommen mit diesem Planeten, wozu es viel weniger technischen Fortschritts bedarf und die Mittel politischer Vernunft ausreichen sollten, die globalen Probleme zu lösen: Durch weltbürgerliches Bewusstsein - nicht bloß als Gefühlsduselei, sondern mit politischer Konsequenz in Reform und Stärkung der Vereinten Nationen zur Eindämmung und Umsteuerung von Rivalitäten, durch Eindämmung inflationärer Lebensweisen - einschließlich der fortdauernden Menschheitsvermehrung.

Zwar bin ich skeptisch, dass die Vernunft obsiegt, wie auch Hawkins die Gefahr erkannte, wie sehr die Experten gegenüber den Populisten das Nachsehen haben könnten, aber der moralische Preis ist zu hoch, um deshalb zu kapitulieren und auf Ausweichszenarien setzen zu dürfen, die weiterhin über Leichen gehen und unsere Unvernunft universalisieren.

Markis Sebastian Rabanus

Tuesday, March 13, 2018

Feminist Guterres

UNO-Genralsekretär António Guterres: "Die zentrale Frage, der wir uns stellen müssen, ist die Frage der Macht. Und die Macht wird normalerweise nicht gegeben, Macht muss man sich nehmen. Wir leben in einer männlich dominierten Welt, mit einer männlich dominierten Kultur - darum muss Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen unser gemeinsames zentrales Ziel sein. Diskriminierung von Frauen schädigt Gemeinschaften, Organisationen, Unternehmen, Volkswirtschaften und Gesellschaften. Deshalb sollten alle Männer die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter unterstützen. Und deshalb betrachte ich mich als ein stolzer Feminist.

Markus S. Rabanus: Lieber Herr Guterres, DAS FREUT MICH, so ein offenes Bekenntnis. Auch ich bin als Humanist unausweichlich Feminist, solange Gleichberechtigung nicht vollends ist - und wahrscheinlich auch darüber hinaus, damit es sich nicht wieder umkehrt.

Auch ich bin von der Erforderlichkeit überzeugt, dass "aufgeklärte Männer" sich in Betracht von Geschichte und Gegenwart einer Bringschuld bewusst werden sollten, dass es intellektuell und praktisch des eigenen Bekenntnisses zum Feminismus bedarf.

Ich DANKE Ihnen, denn Ihr Bekenntnis hat politisches Gewicht - und ich erwarte vor allem auch von meiner Regierung und allen Parteien, dass sie Ihrem Beispiel folgen und innen- wie außenpolitisch dafür werben.

Sunday, March 11, 2018

Trump und Friedensnobelpreis

Wenn sich Trump getreu dem Motto "America First!!!" dazu aufraffen würde, als erstes Staatsoberhaupt www.pazifistisches-manifest.de zu unterschreiben oder der Autorität seiner Person angemessen ein gleichwertiges Präsidenten-Dekret seinem Land und der UNO verordnet, gar noch erste Schritte macht und andere Großmächte zum Mitwirken veranlasst, kann überlegt werden, ihn für den Friedensnobelpreis vorzuschlagen.

Dieses Posting war zwar für den 1.April angedacht, andererseits wäre es ja auch ganz schön, wenn es für Trump real in Betracht käme, als Retter der Menschheit Geschichte zu schreiben.

Tuesday, February 27, 2018

Völkerrechtswidriger Vetomissbrauch im Weltsicherheitsrat

Gegen das Vetorecht der Ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates gibt es jede Menge Argumente, so auch, dass dringliche Entscheidungen ausbleiben, weil sich die Ständigen Mitglieder gegenseitig blockieren.
Ich neige dazu, diesen Blockade-Aspekt anders zu sehen - und zwar im Wege einer Auslegung, wie sie dem Sinn der UNO-Charta am ehesten entsprechen würde.
Auch weitere Auslegungsmethoden geben für meine Sichtweise Momente her, aber nachstehend nur Brainstorming ohne konkreten Nachweis für Anknüpfungspunkte und allgemeine Rechtstheorie:


Zuvörderst gehört in den Blick genommen, was die Hauptaufgabe der UNO und delegiert operativ Hauptaufgabe des Weltsicherheitsrates ist: Die Wahrung des Weltfriedens.


Sodann wäre in den Blick zu nehmen, warum und wozu es Ständige Mitglieder und obendrein mit Vetorecht gibt: Weil es zur damaligen Zeit und heute kaum weniger die militärisch stärksten Nationen waren und sind, die
a) am ehesten in der Lage sind, für den Frieden zu sorgen,
b) jedoch gegeneinander gerichtete Entscheidungen verhindern dürfen, zumal ein militärischer Konflikt dieser fünf Mächte auch eingedenk ihrer Atomwaffen kein gutes Geschehen wäre, wenngleich es inzwischen weitere Atommächte gibt, deren Atomwaffen und Konflikte kaum weniger gefährlich sind. 


Deshalb darf m.E. geschlussfolgert werden, dass es missbräuchlich und völkerrechtswidrig ist, wenn das Vetorecht zu Zwecken imperialer Rivalität eingesetzt wird und daran die Friedensschaffung scheitert, denn dazu war das Vetorecht nicht eingeräumt, sondern lediglich und immerhin zur Immunität der Ständigen Mitglieder gegen Entscheidungen, die ihre unmittelbar eigenen nationalen Interessen betreffen.
Es müssen jedoch berechtigte Interessen sein.
Im Hinblick auf das Vetorecht empfiehlt sich enge Auslegung, wenn die nationalen Interessen nicht imperialistisch inflationieren sollen. Also müssen sich die nationalen Interessen ausschließlich auf die Integrität bzw. den Schutz des eigenen Hoheitsgebietes beziehen.

Sogenannte "strategische Interessen" oder "vitale Interessen" fremde Territorien und bspw. die Weltmeere betreffend, dürfen nach hiesiger Auffassung nicht mittels Vetorecht geschützt oder bewirkt werden, sondern müssen nach allgemeinen Grundsätzen der globalen Interessen bzw. Teilhabe beurteilt und entschieden werden, also unter Voraussetzung des Gleichheitsanspruchs aller redlichen und nicht durch den Weltsicherheitsrat gemaßregelt agierenden Staaten - und zu entscheiden mit bloßer Mehrheit im Weltsicherheitsrat ohne Gestattung eines Vetos.

Vereinfacht: Die Vetomächte haben sich bezüglich ihres Vetorechts auf Streitfälle zu bescheiden, die ihr eigenes Territorium unmittelbar betreffen, während sie sich in Belangen aller fremdterritorialen Streitigkeiten den Mehrheiten des Weltsicherheitsrates zu beugen haben.

Betonend: Solange die Ständigen WSR-Mitglieder das Vetorecht zu Zwecken der imperialen Rivalität missbrauchen, wird der Weltsicherheitsrat seinen Verpflichtungen nicht hinreichend nachkommen, um für Frieden zu sorgen, wie es ihre Pflicht gemäß UNO-Charta ist, zumal diese Pflicht Gegenleistung für das Privileg a) der Ständigen Mitgliedschaft im Weltsicherheitsrat, b) des Vetorechts ist.

Als Gegenargument lasse ich mir gelten, dass es die Völkerrechtslehre mindestens überwiegend anders sieht und das inflationäre Veto zwar kritisiert und oft als UNO-Geburtsfehler deklariert, aber letztlich bejaht und nicht für völkerrechtswidrig hält.

Als Gegenargument lasse ich mir ebenfalls gelten, dass sich meine Auslegung nur schwach an den Wortlaut der Charta anlehnen kann, aber immerhin die Plausibilität genannter Privilegien für den Zweck der Vereinten Nationen erhöht, wenngleich die Verewigung von Privilegien mit dem völkerrechtlichen Gleichheitsanspruch unvereinbar ist.

So schlagen die auf ersten Blick in Betracht kommenden Gegenargumente nicht durch.

Mag man sich der hier dargelegten Auffassung nicht anschließen, so wäre eine baldige Reform noch dringlicher, wie unter dem Stichwort Weltsicherheitsratsreform angedacht.

Relevanz? Es macht einen gravierenden Unterschied, ob man die inflationäre Ausübung des Vetorechts als moralisch verwerflich oder auch als "völkerrechtswidrig" kritisiert wird, denn Völkerrechtswidrigkeit wäre ein Problem, mit dem sich auch der Internationale Gerichtshof befassen ließe. 

Markus S. Rabanus
  2018-02-26/27

Wednesday, February 14, 2018

Macrons schlimmer Fehler

Der französische Präsident kündigte an, dass wenn sich Berichte über neuerlichen Giftgaseinsatz durch Assads Truppen bestätigen, dann die dafür verantwortlichen Kräfte von Frankreich angegriffen werden.

Mein Posting in Facebook-Diskussion zur Frage, ob Macrons Drohung völkerrechtswidrig sei: 


Fakt ist, dass es keine WSR-Entschließung gibt, die andere Staaten zu Schlägen gegen Assad berechtigt, weil solches Mandat am Veto Russlands scheitern würde.
Es sei denn, man sei selbst angegriffen und wehre einen solchen Angriff unmittelbar ab. Das ist hier nicht einschlägig. Und für Strafaktionen ohnehin nicht. - Das Völkerrecht unterscheidet sich diesbezüglich in keiner Weise vom deutschen Notwehr- und Nothilferecht.
Sämtliches gilt auch für Androhungen. Folglich ist Macrons Spruch völkerrechtswidrig.

"Kann man denn gar nichts machen?" - Macron kann Untersuchung bemühen, kann Anträge im WSR stellen.
"Also zugucken, wie Giftgas eingesetzt wird?" - Auch völkerrechtswidriges Einschreiten kann moralisch legitim sein, aber das bewegt sich auf dem dünnen Eis der Selbstjustiz.
Dann müsste man auch wirklich haften wollen. Und das wollen Selbstjustizler zumeist nicht, sondern höhlen bloß das Recht aus.

So kommt die Welt nicht zum Guten. Wenn Macron die Blockaden im Weltsicherheitsrat aufheben wollte, dann würde er meine gestern skizzierten Reformvorschläge unterstützen ;-)
>> www.inidia.de/weltsicherheitsratsreform.htm

Markus S. Rabanus  14.02.2018

Erdogan droht den USA mit "osmanischer Ohrfeige"

Der auch von unseren Regierungen hochgerüstete Erdogan scheint im Siegesrausch seines völkerrechtswidrigen Krieges gegen die Kurden Nordsyriens überzuschnappen, wenn er den USA derart droht.
Eigentlich müsste sich die NATO dazu verhalten, denn immerhin Streitigkeit zwischen Bündnismitgliedern. Desgleichen wiederholt bezüglich der jüngsten "Zwischenfälle" um griechische oder türkische Gewässerhoheitsfragen.
Soweit zur Subsidiarität "regionaler Abmachungen", wie sie die UNO-Charta zunächst mal Allianzen zugesteht.
Da jedoch die NATO nichts unternimmt, was die internen Konflikte und obendrein den völkerrechtswidrigen Vormarsch ihres Mitglieds anbelangt, hätte nunmehr der Weltsicherheitsrat einzuschreiten.

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Seit Wirksamwerden der UNO-Charta bedarf es für militärische Exkursionen einer völkerrechtlichen Grundlage.
Eine solche kann Erdogan nicht benennen oder verkennt die Reichweite des Selbstverteidigungsrechts, wenn er für seine Aktivitäten keine Deckung seitens des Weltsicherheitsrats holt.

Es mag sein, dass er sich denkt: "Warum soll ich mich ans Völkerrecht halten, wenn es so oft auch die Großmächte nicht tun?"
Einfache Antwort: Weil die Türkei (wie auch Deutschland) keine Großmacht ist - und weil die Welt durchaus berechtigt ist, die Kleinen zu fangen und die Großen vorerst noch laufen zu lassen, zumal man ihnen unterlegen wäre.
Also etwas gesunder Menschenverstand sollte schon noch drin sein - auch in Erdogans Kopf.

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Nebenbei: Wenn Erdogan ernst genommen werden möchte, dass ihm mit der "osmanischen Ohrfeige" gegen die USA ernst sei, was einem Selbstmordattentat gleichkommen würde, dann müsste ich in ihm einen islamistisch Verblendeten sehen, der auf alsbaldige Himmelfahrt hofft, aber ich glaube ihm seine Religiosität nicht, sondern halte ihn für einen übergeschnappten Nationalisten und Bluffer.

Markus S. Rabanus  2018-02-14  Facebook-Postings

Macrons schlimmer Fehler  2018-02-14

Friday, December 08, 2017

Zu Trumps Jerusalem Act v. 6.12.2017

Dass sich Trump für die Palästinenser so überhaupt kein Zugeständnis ausdachte, zeugt entweder von äußerster Blödheit oder aber von rücksichtslos bewusster Provokation, um im "Heiligen Land" eine Entscheidungsschlacht herbei zu führen, die schon entschieden ist.
Denn dass die Hamas zur "Intifada" aufruft, war vorhersehbar, zumal sie noch jede ihrer Niederlagen mit "Siegesfeiern" verbrämten, bis den Palästinensern nüscht mehr bleibt - außer Hass gegen Israel, gegen Juden und den Westen.

Entsprechend garniert Trumps Rede mit Appellen an die arabischen Staaten, dem Terrorismus den Garaus zu machen, den auch seine Politik schürt, folglich "impossible mission" und eher geeignet, die Region noch mehr zu destabilisieren.

Und nicht bloß die Region, denn längst ist nahezu alles globalisiert, so auch der dem Nahost-Konflikt verbundene Ideologie-Konflikt zwischen dem religiös und dem freiheitlich verbrämten Chauvinismus.

Nun, was tun?

Gar nicht leicht, allein schon die Widrigkeiten aufzuzählen, aber wenigstens Überlegung und Ansage, was richtiger wäre als eine Politik, die ihre "Streitkräftebasis" aufbläht, um Konflikte militärisch anzugehen anstatt mittels Weltdemokratie und Völkerrecht.

Die "Weltdemokratie"? - Es gibt sie unzureichend, aber immerhin mit der UNO-Generalversammlung. Sie beurteilt aus anderer Perspektive als die unmittelbar Konfliktbeteiligten. Und das ist richtig so: Die Konfliktbeteiligten müssen gehört werden, aber sie sollen nicht entscheiden dürfen, es sei denn fair und einvernehmlich.

Bezüglich Jerusalem, wenigstens Ost-Jerusalem, verweigerte die UNO-Generalversammlung Israel den Wunsch, der Besetzung eine Annexion folgen zu lassen und beharrte auf eine Konfliktlösung im Verhandlungsweg.

Das blieb aus und ist der Grund, warum Tel Aviv die völkerrechtlich anerkannte Hauptstadt Israels blieb und Jerusalem nicht.
Allerdings scheint auch mir unmöglich, Tel Aviv eine Eigenschaft beizubehalten, die seit Jahrzehnten nicht mehr der Hauptstadt-Definition entspricht, denn Jerusalem ist Sitz der israelischen Regierung.

Die "Fakten anzuerkennen", kann jedoch nicht gleichbedeutend mit rechtlicher Anerkennung sein, denn dazu müssen die Fakten rechtens sein.

Solange das nicht der Fall ist, ist Jerusalem "völkerrechtswidrige Hauptstadt Israels" und Israel ohne völkerrechtlich anerkannte Hauptstadt, denn Tel Aviv ist keine Hauptstadt mehr.

"Kann das sein?" - Ja, wie eben leider auch "Fakt" ist, dass Israel der einzig souveräne Staat ist, der sich zu keinen offiziellen Grenzen bekennt, weil noch immer die Annexion fortsetzend.

Wednesday, September 20, 2017

Kommentar zu Netanjahus UNO-Auftritt

Netanjahu betreffend: Er ist ein nationalistischer Verbrecher, denn seine "Siedlungspolitik" im Westjordangebiet ist völkerrechtswidrig. Und gehört gestoppt. Und zwar mit Sanktionen, weil er auf Kritik nicht hört. Und alle Siedlungen von der UNO kontrolliert unzerstört entweder an die Palästinenser übergeben - oder in Absprache mit den Palästinensern dem anzuerkennenden Palästinenserstaat unterstellt.
Netanjahu hätte froh zu sein, nicht vor den Internationalen Strafgerichtshof zu kommen, denn dort gehört er hin.
Und wenn Israel die einzige Demokratie der Welt wäre, so haben sich sich demokratische Entscheidungen auf das zu beschränken, was die Betroffenen mitbestimmen können. Darum ist Israel keine Demokratie, solange es Entscheidungen zulasten Dritter (Palästinenser) trifft.

Markus S. Rabanus
Nahost-Friedensplan.de

geschrieben bei ZDF-HEUTE Facebook

Thursday, August 17, 2017

Trump & "Deal" war immer nur Mist

Man muss nicht unbedingt im selben Fach wie Trump unterwegs sein, um ihm Gukaufmännisches zu bestreiten, denn seine Deals waren Mix aus Größenwahn, Dilettantismus und Erpressung, wie es allerdings verantwortungsloses Bankenwesen zur Voraussetzung hat.
Wiederholt stellte er Insolvenzanträge und prellte Banken um Milliarden, getreu dem Motto "too big to fail", ohne es zu ändern.
Solche "Deals" auf die Politik zu übertragen, ist schlichtweg Irrsinn, aber es ist ihm daraus kein Vorwurf zu machen, denn dass überhaupt einzelne Menschen über solche Machtmittel verfügen, ist ein intellektuelles Armutszeugnis für die Menschheit als Ganzes - und für die "Eliten" im Besonderen. Nun haben wir alle sein Pokern und Scheitern zu fürchten, denn nicht jeder Scheiternde begnügt sich mit dem Büßerhemd.

Thursday, June 08, 2017

Libyen heute

Mitunter ist eine schlechte Ordnung besser als keine.

Sunday, March 26, 2017

Atomwaffenverbot und demokratisches Völkerrecht

Eine sachdienliche Einschätzung zu den anstehenden Atomwaffenverhandlungen finder sich bei Greenpeace; KLICK

In Details würde ich anders argumentieren, allerdings mit dem sehr unüblichen Terminus "Demokratisches Völkerrecht":
Falls ein Atomwaffenverbotsabkommen mit Mehrheit der in UNO vertretenen Staaten zustande kommt und zugleich die Mehrheit der Weltbevölkerung repräsentiert,
so wäre solche neue Kategorie Völkerrecht durchaus angebracht.

Die im Greenpeace erwogene Klassifizierung als Völkergewohnheitsrecht wäre es m.E. nicht, denn Gewohnheitsrecht setzt zur Geltung weit mehr als bloß mehrheitliche Anerkennung voraus - und steht dem Völkerrecht im engeren Sinne in Ermangelung autorisierter und förmlicher Rechtssetzung rangmäßig nach.

Dass die Vetorechte weniger Atomwaffenstaaten vorläufig nicht zur Disposition stehen, zumal es auch dafür Argumente gibt, darf jedoch nicht dazu führen, dass sich an Völkerrecht nur noch entwickelt, was den Veto-Mächten gefällt.

So empfiehlt es sich allen bislang völkerrechtlich diskriminierten Staaten, trotzdem weiteres Völkerrecht zu erarbeiten und es im Falle erzielter UNO-Mitglieder-Mehrheit als "demokratisches Völkerrecht" zu deklarieren.

Solche Völkerrechtsquelle wäre zwar je nach Sichtweise vielleicht noch unterhalb des Völkergewohnheitsrechts anzusiedeln, aber immerhin ein mächtiges Recht gegen alle, denen demokratische Legitimation auf den Fahnen steht, sich aber nicht daran halten mögen.

Doch diese Ausführungen betreffen Aspekte, um die es mir bei den anstehenden Verhandlungen eigentlich weniger geht, deren Bedeutung sein wird, dass seit 1968 genügend Zeit vertan wurde, dem Artikel 6 des Atomwaffensperrvertrages Taten folgen zu lassen, "einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle" auszuarbeiten.

Und wenn es die unterzeichneten Atomwaffenstaaten nicht tun, dann müssen es eben die Nichtatomwaffenstaaten zeigen, wie solch' Vertrag auszuschauen hat.

Ich bin gespannt, wie gut das gelingen wird. Und es ist unverzeihlich bitter, dass sich unsere Regierung nebst allen mit Bundesmitteln gepäppelten Instituten der Mitarbeit verweigern.Wir sollten uns nicht damit abfinden, denn zumindest die Institute müssten ja Zeit haben, wenn nicht auch sie im Wahlkampfmodus sind, ob Merkel oder Schulz an der Spitze der nächsten Groko steht.

Sunday, March 19, 2017

Trump trampelt mal wieder

"Riesige Summen" schulde Deutschland den USA und der NATO, twitterte (zwitscherte) Trump nach Merkels Washington-Besuch.

Nöö, Mr.President, denn die völkerrechtswidrigen und obendrein erfolglosen Kriege Ihres Parteikollegen George W. Bush verschuldete die USA gegenüber allen Ländern, die an den Folgen zu tragen haben.

Machen Sie es einfach besser als Ihre Vorgänger, beispielsweise einen Flugzeugträger weniger und Verzicht auf Atomwaffenmodernisierung, dann kommen die USA vielleicht auch mit den Finanzen zurecht, ohne der Welt auf die Nerven zu gehen, denn SUPERMACHT darf ohnehin bloß die UNO sein.

So harsch hat es Ihnen Frau Merkel sicherlich nicht gesagt, aber so und nicht anders ist es nun'mal, wenn uns beiden ernst wäre mit dem Völkerrecht.

Mit weltbürgerlichen Mensch-zu-Mensch-Grüßen,
Markus S. Rabanus / Berlin
www.Friedensforschung.de 
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The intellect must be sharper than all ammunitions. (msr)